Eingliederungshilfe

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§35a SGB VIII)

Das Ziel dieser ambulanten Hilfe ist die, auf den individuellen Bedarf des seelisch behinderten bzw. davon bedrohten Kindes oder Jugendlichen bezogene, Eingliederung in die Gemeinschaft. Dies umfasst alle Maßnahmen, die dem Hilfesuchenden die Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben ermöglichen oder erleichtern. Diese Leistung ermöglicht insbesondere die Teilhabe des Schülers/der Schülerin am Unterricht in einer Regelschule. Das Angebot schließt die Sorgeberechtigten und ihr Erziehungsverhalten mit ein. Dabei erfahren die Sorgeberechtigten Unterstützung bei der Bewältigung der besonderen Herausforderungen im Zusammenhang mit der (drohenden) seelischen Behinderung des Kindes, sowie bei der Bearbeitung der Erziehungsanteile der Sorgeberechtigten an den Entwicklungsschwierigkeiten des Kindes. Außerdem werden alle am Prozess beteiligten Partner einbezogen und bei Bedarf beraten, um Verständnis für die Situation des betreffenden jungen Menschen zu fördern. Dabei obliegt der Fachkraft ebenso die Kontaktaufnahme zu Netzwerkpartnern bzw. die Koordination der Zusammenarbeit.

Folgende seelische Behinderungen kommen dabei in Betracht:

  • Anpassungsstörungen,
  • chronisch depressive Verstimmungen, die mit sozialem Rückzug einhergehen),
  • emotionale und verhaltensbasierende Störungen (Hyperkinetische Störung, Bindungsstörungen),
  • Entwicklungsstörungen (Frühkindlicher Autismus, Asperger).