Hilfe für junge Volljährige/Nachbetreuung

Hilfe für junge Volljährige/Nachbetreuung (§41 SGB VIII, i.V.m. §30, 35a SGB VIII)

Diese Hilfe bietet für junge Erwachsene, die bereits als Jugendliche Unterstützung erhalten haben und weiterhin benötigen, eine Nachbetreuung. Das Angebot richtet sich einerseits an junge Erwachsene, die sich von ihrer Herkunftsfamilie lösen und ein eigenständiges Leben führen, andererseits an junge Erwachsene, die bei ihrer Ausbildung bzw. beruflichen Tätigkeit Assistenz bei der Organisation und Durchführung Unterstützung benötigen. Das Angebot reicht von Begleitung zu Ämtern oder bei Behördengängen über Planung und Ausführung hauswirtschaftliche Tätigkeiten bis hin zum Aufbau von lebenspraktischen und ausbildungsrelevanten Kompetenzen. Die Leistung wird in der Regel im sozialen Umfeld des/der jungen Volljährigen erbracht. Die Hilfe orientiert sich am in Verbindung stehenden Paragraphen unter Berücksichtigung der Situation junger Volljähriger.

Der Schwerpunkt der methodischen Arbeit liegt in der Beratung, Begleitung und Befähigung, den Alltag selbstständig zu bewältigen unter Einbeziehung des sozialen Umfelds.