Erziehungsbeistand

Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer (§30 SGB VIII)

Der Erziehungsbeistand ist eine Form der ambulanten Hilfe zur Erziehung für Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren als Leistungsempfänger. Sie wird überwiegend in deren sozialen Umfeld erbracht.

Die Leistung bezieht sich auf die Unterstützung bei der Entwicklung der Persönlichkeit des jungen Menschen sowie die Stabilisierung seiner Beziehung zum familiären und weiteren sozialen Umfeld (Schule, Ausbildung usw.). Für ältere Jugendliche kann diese durch eine Überleitung in eine eigenverantwortliche, selbstständige Lebensführung erweitert werden.

Beratungsgespräche mit den Sorgeberechtigten sind obligatorischer Bestandteil, ebenso Netzwerkarbeit mit Schule, Ausbildungseinrichtungen und weiteren fallspezifischen Partnern. Die Arbeit im Co-Team ermöglicht eine flexible Ausgestaltung der Hilfe für die Kinder und den Kontakt zu den Sorgeberechtigten, sodass vermittelnde, parteiliche Rollen eingenommen werden können.

Ein Betreuungshelfer hat im Wesentlichen die gleiche Aufgabe, wie ein Erziehungsbeistand. Es ist jedoch grundsätzlich eine richterlich angeordnete Unterstützungsleistung.