Um die Hilfen zur Erziehung in Anspruch nehmen zu können, ist es nötig sich mit einem Hilfegesuch an das zuständige Jugendamt (Allgemeiner Sozialer Dients) zu wenden. Hier ist beim betreuenden Jugendamtsmitarbeiter ein Antrag auf Hilfe zur Erziehung zu stellen, nach dem die schwierige Lage in der sich die Betroffenen befinden berichtet wurde. Gemeinsam werden und Hilfsmöglichkeiten besprochen und die passende Hilfe ausgewählt.
Die Unterstützung erhalten die Klienten meist von einem Unternehmen oder Verein ( einem Träger), der die ausgewählte Hilfeleitsung anbietet. Die JugendamtsmitarbeiterInnen wählen mit den Klienten gemeinsam eine Hilfe bei einem Träger aus. Sollten die Betroffenen mit der Jugendhilfe Arborea zusammen arbeiten wollen, können sie sie gerne auswählen und es beim Kollegen ansprechen, denn es besteht ein Wunsch- und Wahlrecht der Klienten.
Bei Kindern und Jugendlichen unter dem 18. Lebensjahr müssen grundsätzlich die Sorgeberechtigten (meist die Eltern) den Antrag stellen und sich mit der Hilfe einverstanden zeigen. Dennoch können sich auch Kinder und Jugendliche beim Jugendamt melden, um mit der Unterstützung der Kollegen, sich Hilfe einzuholen.
Eine weitere Möglichkeit ist es sich bei uns, der Jugendhilfe Arborea, zu melden. In einem gemeinsamen Gespräch besprechen wir die Situation und unterstützen die Betroffenen, wie sie an eine unterstützende Hilfe gelangen können.